Von a bis Z rundum gut betreut

Außerklinische Intensivpflege beginnt bei uns mit einer umfassenden, individuellen Beratung. In Abstimmung mit den behandelnden Ärzten sorgen wir für die Überleitung des Betroffenen in eine betreute WG. Dort übernimmt das Tempus Leben Intensiv Pflegeteam die qualifizierte Grund- und Behandlungspflege.

Examinierte Pflegefachkräfte gewährleisten eine umfassende, intensivmedizinische Versorgung rund um die Uhr. Wir unterstützen intensivpflegebedürftige Menschen dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.

Beratung und Betreuung

Ab der Anfrage für die Aufnahme in unsere Intensivpflege Wohngemeinschaft, werden die Patienten und deren Angehörigen von unserem Team vollumfänglich beraten und betreut. Dazu gehört unter anderem das Erstgespräch in der Klinik, Reha oder auch Zuhause, dass Aufnahmegespräch, Verhandlungen mit den Kostenträgern und vieles mehr.

Die Patienten und deren Angehörigen werden von uns beraten über: Kostenberechnung für den Aufenthalt in der Intensivpflege Wohngemeinschaft, Finanzierung der Pflegeleistungen- Pflegekasse/Krankenkasse- und Beschaffung von allen Pflegehilfsmittel die für eine sehr gute Versorgung in unserer Intensivpflege Wohngemeinschaft benötigt werden.

Ausstattung mit Sachmitteln

Die Räume werden von den Patienten bzw. ihren gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern / Angehörigen eingerichtet. Erst dadurch kann der Wohnraum einen vertrauten Privathaushaltscharakter erhalten und der „Grundstein zum Wohlfühlen“ gelegt werden.

Alle individuell benötigten Pflege-, Sach- und Hilfsmittel zur Versorgung der Patienten werden, wie auch bei der ambulanten Versorgung zu Hause, über Rezepte von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Die medizinisch-technischen Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und in einem einwandfreien hygienischen Zustand gehalten.

Pflege- und Betreuungsleistungen

Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehören, abgestimmt auf den Einzelfall, die notwendigen Hilfen. Dies bedeutet auch:

  • Erhaltung, Förderung, Aktivierung und Wiederherstellung der körperlichen Mobilität
  • Erhaltung, Förderung, Aktivierung und Wiederherstellung der kognitiven Fähigkeiten
  • Erhaltung, Förderung, Unterstützung und Wiederherstellung der zeitlichen und örtlichen Orientierung
  • Förderung der Reizaufnahme und Reizverarbeitung (außerhalb logopädischer Behandlung), z.B.
    • Sprachanbahnung
    • Schlucktraining
  • Hilfen bei der Beschaffung und Handhabung von Hilfsmitteln
  • Verhinderung von Folgeschäden (z.B. Kontrakturen, Dekubiti) durch geeignete Maßnahmen und den Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln

Behandlungs­pflege

  • Überprüfung
    • der Lage der Trachealkanüle
    • der Notwendigkeit eines Trachealkanülen-Wechsels
    • des Cuffdrucks
  • Wechsel und Überprüfung des Fixierungsbandes und der Trachealkanüle
  • Versorgung des Tracheostomas
  • Absaugen, ggf. inkl. Lavage
  • Inhalation
  • Regelmäßige Überwachung von Vitalwerten, insbesondere
    • Puls, Blutdruck, Atmung, ggf. inkl. Sauerstoffgehalt
    • Temperatur, Blutzucker, Flüssigkeitsbilanzierung
  • Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen und Infusionen
  • Überprüfung von Kalorienzufuhr und Applikation der Kost, der Atemgeräusche, der O2–Sättigung
  • Überwachung des Beatmungssystems

 

Krankheitsbilder

Wir versorgen ausschließlich erwachsene Patienten mit intensivpflegerischer Versorgung, das bedeutet „die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen“! Zu unseren intensivpflegebedürftigen Patientinnen und Patienten gehören Menschen mit:

  • Querschnittlähmungen
  • Schädel-Hirn-Verletzungen
  • neurologischen Erkrankungen
  • Lungenerkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • genetischen Erkrankungen
  • anderen intensivmedizinischen Indikationen

 

 

Kriterien

Wir können eine Versorgung in jedem Krankheits- oder Behinderungsfall übernehmen, in dem eine qualifizierte Pflegekraft permanent anwesend sein muss, um lebenswichtige Funktionen, wie Atmung und Kreislauf, zu überwachen. Erforderlich ist dies beispielsweise bei:

  • invasiver oder nicht-invasiver Beatmung, z.B. bei Patienten mit COPD bzw. Patienten mit respiratorischer Insuffizenz
  • Absaugpflichtigkeit
  • Sauerstoffpflichtigkeit
  • Überwachung der Vitalparameter

Nicht versorgt werden können Patienten:

  • Mit einer starken psychischen Auffälligkeit z.B. starke Unruhe, Selbst- oder Fremdgefährdung.
  • Mit infektiösem Krankheitsbild z.B. Tuberkulose.