Wer bei uns die ambulante Pflege oder einen Platz in der Intensivpflege-Wohngemeinschaft in Anspruch nehmen möchte, hat viele praktische Fragen. Zum Beispiel: Was muss ich beachten? Wie viel Pflegepersonal kümmert sich um die Patienten? usw.
Hier geben wir Ihnen Antworten auf hoffentlich alle Ihre Fragen. Und wenn Sie noch mehr haben, können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.
Sie können gerne auch Ihre eigenen Möbel mitbringen, vorausgesetzt es ist genügend Platz im eigenen WG Zimmer.
Nein, es gibt keine Besuchszeiten! Aber es sollte vorher telefonisch abgeklärt werden, wann es möglich ist um evtl. bei einer Behandlung durch einen Therapeuten nicht zu stören.
z.B. Chronische Lungenerkrankungen, Neuromuskuläre Erkrankungen, Neurologische Erkrankungen wie z.B. Schädelhirntrauma, die eine 24 Stündige Überwachung der Vitalzeichen notwendig machen. Dazu zählen überwiegend beatmungspflichtige Patienten und Patientinnen mit einer Trachealkanüle die ständig überwacht werden müssen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Das ist pauschal nicht zu beantworten, weil wir unterschiedlich große Zimmer haben. Sehr gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen die genauen Kosten zu ermitteln.
Diese Möglichkeit gibt es bei uns.
Generell gibt es dazu kein Verbot. Da es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, müssen alle Mitbewohner dem zustimmen. Das wird in der Gemeinschaft besprochen und abgestimmt.
Alle unsere Pflegefachkräfte sind für Notfallsituationen ausgebildet. Der Notarzt ist innerhalb von 10 Minuten da. In der Woche sind immer Ärzte im Gebäude, diese können innerhalb von
wenigen Minuten in der WG sein. Das nächste Krankenhaus ist nur 16km entfernt.
Selbstverständlich und sehr gerne. Allerdings bitten wir Sie, uns vorher zu kontaktieren um einen Termin abzustimmen.
Die WG verfügt über acht Bewohnerzimmer - insofern wohnen maximal acht Personen in der WG.
Ja es gibt natürlich Therapieangebote für die Bewohner. Angeboten werden: Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Wenn gewünscht, können auch noch weitere Therapieangebote organisiert werden, wie z.B. Aromatherapie usw.
Insgesamt werden sich 22 sehr gut ausgebildete Pflegefachkräfte um die Bewohner sein.
Das Zimmer wird weiterhin freigehalten, so lange er die Miete bezahlt und nicht gekündigt hat.
Die Reinigungskraft wird über die WG organisiert. Jeder Bewohner erhält von den Pflegekassen 125,-€ im Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Der WG Beauftragte in Absprache der Bewohner.
Das kann ganz unterschiedlich sein, da eine Intensivpflege nicht altersabhängig ist. Allerdings betreuen wir weder Kinder noch Jugendliche in unserer WG.
Tempus = bedeutet Zeit, also Zeit fürs Leben = Tempusleben! Dadurch möchten wir vermitteln, dass durch unsere Unterstützung unsere Kunden ein lebenswertes und selbstbestimmtes Leben in ihrer häuslichen Umgebung verbringen können.
Wir bieten alle gesetzlichen Leistungen zur Unterstützung bei der Grund- und Körperpflege, sowie Leistungen der Behandlungspflege die vom Hausarzt verordnet wird an. Darüber hinaus bieten wir Leistungen der Hauswirtschaftlichen Versorgung, der Demenzbetreuung, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Pflege oder bei Antragstellungen, sowie Beratung bei Fragen zu Leistungen die in Anspruch genommen werden können, uvm.
Jeder, der Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchte, kann sich einen Pflegedienst seiner Wahl aussuchen.
Der Patient selbst, sein Bevollmächtigter oder der gesetzliche Betreuer kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Um aber gesetzliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Patient in einem Pflegegrad eingestuft sein. Sollte kein Pflegegrad vorliegen, aber dennoch Leistungen durch den ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden, sind dies meist private Leistungen und werden dem Patienten in Rechnung gestellt.
Die Kosten ergeben sich aus den Leistungen, die in Anspruch genommen werden und sind daher sehr individuell. Bevor die vereinbarten Leistungen vom Pflegedienst durchgeführt werden, werden diese durch einen Kostenvoranschlag dem Patienten mitgeteilt und geklärt, mit welchen Kostenträgern die vereinbarten Leistungen abgerechnet werden können.
Die Pflegekassen übernehmen für Pflegesachleistungen immer die Kosten bis zum maximal Betrag des vorhandenen Pflegegrades. Auch für Leistungen aus dem Leistungskatalog der Behandlungspflege übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Werden hierrüber hinaus Leistungen in Anspruch genommen, sind dies meist private Leistungen. Alle Kosten werden aber vor Leistungserbringung durch einen Kostenvoranschlag mitgeteilt.
Sobald ein Pflegebedürftiger ins Krankenhaus oder z.B. in Urlaub geht, wird die Pflege ausgesetzt und muss nicht weitergezahlt werden.
Der Pflegebedürftige kann die Pflege jederzeit aussetzen, egal aus welchen Gründen.
Der Pflegebedürftige muss keine Leistungen beantragen, die vom Pflegedienst erbracht werden. Der Pflegedienst rechnet diese Leistungen direkt mit den Kostenträgern ab. Anträge müssen z.B. zur Einstufung in einen Pflegegrad, bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege u.a. gestellt werden, hierzu gibt der Pflegedienst auch Unterstützung und Beratung.
Wir arbeiten nach dem Prinzip der Bezugspflege, so können wir ständigen Personalwechsel beim Pflegebedürftigen weitgehend vermeiden. Sollte dennoch die Bezugspflegekraft ausfallen, z.B. durch Krankheit, Urlaub o.ä., kommt eine Vertretung.
Beim Erstgespräch durch eine Pflegefachkraft wird die Wunschzeit des Pflegebedürftigen erfragt und bei der Einsatzplanung berücksichtigt. Sollte diese Wunschzeit vom Pflegedienst nicht berücksichtigt werden können, wird dieses mit dem Pflegebedürftigen besprochen und nach einem Kompromiss gesucht.
Auf Wunsch des Pflegebedürftigen kann der Pflegedienst einen Wohnungsschlüssel bekommen. Der Pflegedienst lässt sich den Erhalt des Schlüssels in einem Schlüsselprotokoll, mit Anzahl der ausgehändigten Schlüssel, vom Pflegebedürftigen quittieren. Dieser Schlüssel wird vom Pflegedienst in einem Schlüsseltresor aufbewahrt. Von der Pflegekraft wird vor Dienstbeginn der Schlüssel aus dem Tresor geholt und nach Dienstende wieder in den Tresor zurückgelegt.
Wir bieten Pflege für alle erwachsenen Patienten an, auch für onkologische Patienten. Hier arbeiten wir bei Bedarf auch eng mit einem Palliativdienst zusammen und haben auch eigene Pflegefachkräfte mit der Fachweiterbildung Palliativ Care.
Ja, wir betreuen auch Demenz- und Alzheimererkrankte. Hierfür stehen uns extra Mitarbeiter mit der entsprechenden Fachweiterbildung zur Verfügung.
Hier arbeiten wir eng mit dem DRK zusammen, die dieses Hausnotrufsystem zur Verfügung stellt.
Viele Patienten benötigen noch keine Pflege, es fällt ihnen aber schwer alltägliche Dinge wie Einkaufen, Putzen, Bügeln usw. durchzuführen. Hier kann eine Haushaltshilfe Unterstützung geben. Hierdurch kann sich der Patient eventuell auch schon mal an das Vorhandensein eines fremden Menschen in seinem Haushalt vertraut machen. Er lernt die Hilfe und Unterstützung durch den Pflegedienst schon kennen und kann sich dann, falls Unterstützung bei der Pflege notwendig wird, eventuell leichter auf Hilfe durch den Pflegedienst einlassen.
Dieses ist pauschal nicht so leicht zu beantworten, da dieses immer sehr individuell zu betrachten ist. Wichtig ist, dass wir als Pflegedienst dem Patienten keine Selbstständigkeit nehmen möchten, ganz im Gegenteil. Unser Ziel ist es, z.B. durch Begleitung, Unterhaltung und Unterstützung, die Selbstständigkeit des Patienten wieder zu erhöhen und ihm dadurch mehr Lebensqualität bieten zu können!